Anlässe und Dauer der Freistellung
Manteltarifvertrag Stahl · §9 · Auszug Tarifvertrag 17
Familie
1.1 · Eigene Eheschließung2 Tage
Bei Auseinanderfallen von standesamtlicher und kirchlicher Trauung können die Tage getrennt beansprucht werden.
1.2 · Niederkunft der Ehefrau2 Tage
Tage können getrennt genommen werden (z.B. Standesamt und Klinikabholung).
1.3 · Eigene Silberhochzeit1 Tag
1.6 · Eheschließung von Kindern, Geschwistern oder Eltern1 Tag
Entweder für die standesamtliche oder die kirchliche Trauung.
Todesfall
1.4 · Tod des Ehegatten oder Kindes (in häuslicher Gemeinschaft)3 Tage
Die 3 Tage müssen nicht hintereinander liegen, müssen aber im Bezug zum Todesfall stehen.
1.5 · Tod von Eltern, Schwiegereltern, Kindern, Geschwistern, Schwiegertöchtern/-söhnen1 Tag
Wahlweise am Todestag, Begräbnistag oder zur Trauerfeier.
Sonstiges
1.7 · Umzug / Erstbezug mit eigener Wohnungseinrichtung (privat)1 Tag
1.7 · Umzug auf Wunsch des Arbeitgebersnötige Zeit
1.8 · Erfüllung gesetzlich auferlegter Pflichten / öffentliche Ehrenämternötige Zeit
Definitionen
Kinder: Schließt Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder ein, sofern eine familienartige, auf Dauer berechnete Bindung vorliegt.
Häusliche Gemeinschaft: Ehegatten, die im Sinne des Eherechts nicht getrennt leben.